„SCHULVERWEIGERUNG – DIE 2. CHANCE" – STADT WEIMAR
Rahmendaten
Zum Team der Koordinierungsstelle „2. Chance Stadt Weimar“ gehören zwei Sozialpädagoginnen und ein Diplom-Lehrer. Träger ist die gemeinnützige GmbH „Förderkreis JUL“. Das Team arbeitet an sieben Schulstandorten.
Ziele und Methoden
Die Koordinierungsstelle sieht sich als Partner für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schule. Ausgehend von einem ganzheitlichen Bildungsverständnis fühlt sie sich fest der Institution Schule zugehörig; jede Schule hat ihren eigenen Ansprechpartner. Regelmäßige und individuell vereinbarte Sprechzeiten werden durch Fall- und Helferkonferenzen sowie externe Beschulung ergänzt.
In der Elternarbeit legen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Koordinierungsstelle den Fokus auf die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten und besuchen gemeinsam mit ihnen zum Beispiel Elternsprechstunden, um wieder eine positive Beziehung zur Schule herzustellen.
Das Team der Koordinierungsstelle wird durch Fortbildung, Coaching und eine kontinuierliche Evaluation seiner Arbeit unterstützt.
Fallbeispiel
Maria (Name geändert) besuchte die 7. Klasse der Realschule, als sie aufgrund massiver Fehlzeiten in das Projekt „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ aufgenommen wurde.
Maria hat drei Geschwister; ihre Mutter ist alleinerziehend. Beim Vergleich der Fehlzeiten Marias mit denen ihrer Geschwister wurde klar, dass sich die Kinder bei der Unterstützung ihrer Mutter abwechselten. Als sie darauf hingewiesen wurden, nahmen ihre Fehlzeiten sofort ab.
Trotzdem musste Maria die 7. Klasse wiederholen und ihre Kompetenzen reichten langfristig nicht für einen Realschulabschluss aus. Deshalb kam für sie die individuelle Abschlussphase (Praxisklasse) in Frage. Die Mutter lehnte diese Alternative anfangs strikt ab; nur gemeinsam konnten die an der Unterstützung der Familie Beteiligten die elterlichen Bedenken zerstreuen.
Maria besucht seitdem die Praxisklasse. Sie hat sich sehr positiv entwickelt, ihre Zensuren haben sich erheblich verbessert und sie fehlt nur noch, wenn sie krank ist. Im kommenden Schuljahr wird sie ihren qualifizierenden Hauptschulabschluss erreichen.