Mit dem aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) geförderten Modellprogramm unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) junge Menschen vor Ort. Ziel des Programms ist es,
- Jugendliche und junge Erwachsene mithilfe sozialpädagogischer Unterstützung individuell und rechtskreisübergreifend bei der Entwicklung einer eigenen Persönlichkeit und selbständigen Lebensführung zu begleiten,
- sie in gesicherte Wohnverhältnisse zu bringen,
- die soziale Integration junger Menschen zu sichern – auch im Hinblick auf den Übergang in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
- bestehende Armutsrisiken zu reduzieren.
Zur Zielgruppe zählen 14 bis einschließlich 26 Jährige, die zu einer eigenständigen Lebensführung noch nicht in der Lage sind und / oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind, insbesondere Care Leaverinnen und Care Leaver sowie sogenannte entkoppelte junge Menschen, die aus sämtlichen institutionellen Kontexten herausgefallen sind. JUST BEst läuft seit Sommer 2022 und hat bereits mehr als 13.000 junge Menschen erreicht.
Mithilfe der folgenden methodischen Bausteine können in den Kommunen bedarfsgerechte Angebote für junge Menschen entwickelt werden:
- Aufsuchende Jugendsozialarbeit
- Niedrigschwellige Beratung / Clearing
- Case Management
- Erprobung neuer Wohnformen.
Antragsberechtigt für das ESF Plus-Programm sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter in den Kommunen), die das Programm planen, steuern und koordinieren und dabei eng mit freien Jugendhilfeträgern, Jobcentern, Agenturen für Arbeit und weiteren Kooperationspartnern zusammenarbeiten.
Um deutschlandweit noch mehr Jugendämtern die Möglichkeit zu geben, an JUST BEst teilzunehmen und Jugendliche und junge Erwachsene in prekären Lebenslagen zu unterstützen, wurde das Interessenbekundungsverfahren mit Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie am 09.05.2025 dauerhaft geöffnet. Interessierte Kommunen können sich damit ab sofort wieder für eine Teilnahme am Programm bewerben. Darüber hinaus wurde das Programm um ein Jahr verlängert und läuft nun noch bis 31.12.2028.
Die Einreichung von Interessenbekundungen erfolgt über das Förderportal Z-EU-S und ist fortlaufend bis zum 29.01.2027 (15:00 Uhr) möglich. Nach erfolgreicher Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren werden die für eine Förderung in Frage kommenden Kommunen zur Antragsabgabe aufgefordert. Bewilligung geeigneter Anträge erfolgen nach dem sogenannten Windhundprinzip, also im Rahmen der zur Verfügung stehenden ESF Plus-Mittel und nach zeitlicher Reihenfolge des Antragseingangs. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.
Die Förderrichtline finden Sie hier. Alle notwendigen Dokumente zur Einreichung einer Interessenbekundung stehen im Downloadbereich der ESF-Regiestellenseite unter dem Menüpunkt „Dokumente zum Interessenbekundungsverfahren“ zur Verfügung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Servicestelle JUGEND STÄRKEN (servicestelle-js@bafza.bund.de oder 0221 3673-3503 (Montag bis Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr)).